Schallschutznachweis
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Mangelnder Schallschutz ist häufig Anlass für Streitigkeiten. Nicht immer sind die Ursachen in mangelnder Bauausführung zu finden. Oft sind die Erwartungen an den Schallschutz von dem vereinbarten Schallschutz abweichend. Bei dem Schallschutznachweis nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ werden folgende Aspekte betrachtet:
Der Nachweis bezieht sich in der Regel nur auf Nachweise aus fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen. Der bauordungsrechtlich geforderte Schallschutz stellt einen Mindest- schallschutz dar, der unzumutbare Geräuschbelästigung bei normalem Wohnverhalten verhindern soll [DIN 4109:1989-11, Abs 1]. |
Bei der Umsetzung des Schallschutzes in der Ausführungsplanung und schließlich in der Ausführung ist es notwendig, vielfältige Detaillösungen zu erarbeiten. Unbedachte Detailausbildungen können den Schalldämmwert eines Bauteiles erheblich mindern. In der Regel sind Lösungen nicht für alle Belange, die es zu beachten gilt, gleichermaßen optimal geeignet. Hier ist eine interdisziplinäre Denkweise erforderlich um gute Lösungen zu finden. Wir arbeiten hier eng mit den beteiligten Objektplanern und weiteren Fachplanern zusammen. |








